Änderungen der Ausführungsordnung und Gebühren für internationale Patente (Wirksamkeit 01.07.2018)
Verordnung vom 21.03.2018Zusammenfassung
Die Verordnung 28/2018 legt Änderungen der Ausführungsordnung und des Gebührenverzeichnisses zum internationalen Patentvertrag fest, die ab dem 1. Juli 2018 gelten und durch öffentliche Auslage in der Patentamtsbibliothek zugänglich gemacht werden.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres3/21/2018XXVI
Forschung und geistiges Eigentum
Zusammenfassung
Die Verordnung 28/2018 legt Änderungen der Ausführungsordnung und des Gebührenverzeichnisses zum internationalen Patentvertrag fest, die ab dem 1. Juli 2018 gelten und durch öffentliche Auslage in der Patentamtsbibliothek zugänglich gemacht werden.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 5 Abs. 1 Z 6 BGBlG, das die Kundmachung von Rechtsvorschriften regelt.
- Ab dem 1. Juli 2018 treten die geänderten Bestimmungen der Ausführungsordnung und des Gebührenverzeichnisses in Kraft.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.