Änderung der Alkomatverordnung – erweiterte Testbefugnisse & Urkundenpflicht
Verordnung vom 11.05.2018Zusammenfassung
Die Verordnung 100/2018 erweitert die Befugnisse zur Atemalkoholtestung und führt eine Pflicht zur Vorlage einer Ermächtigungsurkunde ein. Die neuen Regelungen gelten ab dem 12. Mai 2018.Bundesministerium für Inneres5/11/2018XXVI
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 100/2018 erweitert die Befugnisse zur Atemalkoholtestung und führt eine Pflicht zur Vorlage einer Ermächtigungsurkunde ein. Die neuen Regelungen gelten ab dem 12. Mai 2018.Schwerpunkte
- Die Befugnis zur Atemalkoholtestung wird auf die amtsärztlichen Dienste, besonders geschulte Einheiten der Bundespolizei und weitere speziell geschulte Organe der Straßenaufsicht ausgeweitet.
- Die betreffenden Organe müssen bei jeder Untersuchung eine schriftliche Ermächtigungsurkunde mitführen und sie auf Verlangen der getesteten Person vorzeigen.
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