Zusammenfassung
Die Verordnung 101/2018 definiert zulässige Atemalkohol‑Testgeräte, legt fest, welche Behörden Alkoholtests durchführen dürfen, und verlangt eine Ermächtigungsurkunde bei jeder Kontrolle. Sie gilt seit dem 11. Mai 2018.Bundesministerium für Inneres5/11/2018XXVI
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 101/2018 definiert zulässige Atemalkohol‑Testgeräte, legt fest, welche Behörden Alkoholtests durchführen dürfen, und verlangt eine Ermächtigungsurkunde bei jeder Kontrolle. Sie gilt seit dem 11. Mai 2018.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, welche Geräte zur Atemalkoholüberprüfung zugelassen sind (z. B. AlcoQuant6020, AlcoQuant6020plus, AlcoTrueP).
- Nur bestimmte Organe – der amtsärztliche Dienst, speziell geschulte Polizeiorgane und weitere ermächtigte Stellen der Straßenaufsicht – dürfen die Atemalkoholüberprüfung durchführen.
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