<!--[-->Änderung der Alkoholvortestgeräteverordnung (BGBl. I Nr. 101/2018)<!--]-->
Änderung der Alkoholvortestgeräteverordnung (BGBl. I Nr. 101/2018)
Verordnung vom 11.05.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung 101/2018 definiert zulässige Atemalkohol‑Testgeräte, legt fest, welche Behörden Alkoholtests durchführen dürfen, und verlangt eine Ermächtigungsurkunde bei jeder Kontrolle. Sie gilt seit dem 11. Mai 2018.
Bundesministerium für Inneres5/11/2018XXVI
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung 101/2018 definiert zulässige Atemalkohol‑Testgeräte, legt fest, welche Behörden Alkoholtests durchführen dürfen, und verlangt eine Ermächtigungsurkunde bei jeder Kontrolle. Sie gilt seit dem 11. Mai 2018.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, welche Geräte zur Atemalkoholüberprüfung zugelassen sind (z. B. AlcoQuant6020, AlcoQuant6020plus, AlcoTrueP).
  • Nur bestimmte Organe – der amtsärztliche Dienst, speziell geschulte Polizeiorgane und weitere ermächtigte Stellen der Straßenaufsicht – dürfen die Atemalkoholüberprüfung durchführen.
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Kickl Herbert - 57

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