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Heimarbeitstarif für Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken
Verordnung vom 17.05.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest. Sie bestimmt einen Stundenlohn von 8,24 €, einen zusätzlichen Unkostenzuschlag von 10 % sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt in ganz Österreich ab dem 1. April 2018.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz5/17/2018XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest. Sie bestimmt einen Stundenlohn von 8,24 €, einen zusätzlichen Unkostenzuschlag von 10 % sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt in ganz Österreich ab dem 1. April 2018.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreichs, ausschließlich für die genannten Tätigkeiten (Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren, Verpacken) und für alle Auftraggeber/innen, die Heimarbeiter/innen einsetzen.
  • Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für gewerbliche Buchbinder, Kartonage‑Warenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter berechnet; der zugrunde liegende Stundenlohn beträgt 8,24 €.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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6B - Steiermark Mitte



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