Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest. Sie bestimmt einen Stundenlohn von 8,24 €, einen zusätzlichen Unkostenzuschlag von 10 % sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt in ganz Österreich ab dem 1. April 2018.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz5/17/2018XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest. Sie bestimmt einen Stundenlohn von 8,24 €, einen zusätzlichen Unkostenzuschlag von 10 % sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt in ganz Österreich ab dem 1. April 2018.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreichs, ausschließlich für die genannten Tätigkeiten (Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren, Verpacken) und für alle Auftraggeber/innen, die Heimarbeiter/innen einsetzen.
- Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für gewerbliche Buchbinder, Kartonage‑Warenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter berechnet; der zugrunde liegende Stundenlohn beträgt 8,24 €.
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