Zusammenfassung
Die Verordnung von 2018 ändert die Sicherheitsakademiebeirat‑Verordnung: Sie benennt einen Vertreter des Innenministeriums als Vorsitzenden, reduziert die Beiratsmitglieder von fünf auf zwei, führt geschlechtsneutrale Formulierungen ein und legt Übergangsfristen fest.Bundesministerium für Inneres5/17/2018XXVI
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2018 ändert die Sicherheitsakademiebeirat‑Verordnung: Sie benennt einen Vertreter des Innenministeriums als Vorsitzenden, reduziert die Beiratsmitglieder von fünf auf zwei, führt geschlechtsneutrale Formulierungen ein und legt Übergangsfristen fest.Schwerpunkte
- Der Bundesminister für Inneres muss einen Vertreter des Innenministeriums als Vorsitzenden des Beirats benennen.
- Die zulässige Mitgliederzahl des Beirats wird von fünf auf zwei reduziert.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.