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Änderung der Sicherheitsakademiebeirat‑Verordnung 2018
Verordnung vom 17.05.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2018 ändert die Sicherheitsakademiebeirat‑Verordnung: Sie benennt einen Vertreter des Innenministeriums als Vorsitzenden, reduziert die Beiratsmitglieder von fünf auf zwei, führt geschlechtsneutrale Formulierungen ein und legt Übergangsfristen fest.
Bundesministerium für Inneres5/17/2018XXVI
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2018 ändert die Sicherheitsakademiebeirat‑Verordnung: Sie benennt einen Vertreter des Innenministeriums als Vorsitzenden, reduziert die Beiratsmitglieder von fünf auf zwei, führt geschlechtsneutrale Formulierungen ein und legt Übergangsfristen fest.

Schwerpunkte

  • Der Bundesminister für Inneres muss einen Vertreter des Innenministeriums als Vorsitzenden des Beirats benennen.
  • Die zulässige Mitgliederzahl des Beirats wird von fünf auf zwei reduziert.
Dokumente (PDFs)
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Kickl Herbert - 57

FPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat

3 - Niederösterreich



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