Pflichtenaufteilungsverordnung – Aufteilung der Datenschutz‑Verantwortlichkeiten im Bundes‑Personalmanagement
Verordnung vom 23.05.2018Zusammenfassung
Die Pflichtenaufteilungsverordnung regelt, welche Bundesbehörden für den Datenschutz in standardisierten IKT‑Lösungen des Personalmanagements gemeinsam verantwortlich sind und legt fest, welche Informationen sie austauschen müssen. Sie ergänzt die IKT‑Nutzungsverordnung um Regeln zur Nutzung von sozialen Medien durch Bedienstete.Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport5/23/2018XXVI
Verwaltungsrecht
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die Pflichtenaufteilungsverordnung regelt, welche Bundesbehörden für den Datenschutz in standardisierten IKT‑Lösungen des Personalmanagements gemeinsam verantwortlich sind und legt fest, welche Informationen sie austauschen müssen. Sie ergänzt die IKT‑Nutzungsverordnung um Regeln zur Nutzung von sozialen Medien durch Bedienstete.Schwerpunkte
- Die Pflichten aus der DSGVO werden zwischen den Leitungen von Zentralstellen, dem Bundeskanzleramt und dem zuständigen Minister für öffentlichen Dienst und Sport aufgeteilt.
- Gemeinsam Verantwortliche müssen einander Name, Kontaktdaten und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sowie Angaben zu den verarbeiteten Daten mitteilen.
Dokumente (PDFs)
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