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Errichtung einer Notarstelle in Egg (Wirksamkeit 01.01.2019)
Verordnung vom 29.05.2018

Zusammenfassung

Eine Verordnung des Bundesministers aus dem Jahr 2018 schafft ab dem 1. Jänner 2019 eine Notarstelle mit Sitz in Egg im Sprengel des Landesgerichts Feldkirch.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz5/29/2018XXVI
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Eine Verordnung des Bundesministers aus dem Jahr 2018 schafft ab dem 1. Jänner 2019 eine Notarstelle mit Sitz in Egg im Sprengel des Landesgerichts Feldkirch.

Schwerpunkte

  • Eine neue Notarstelle wird im Sprengel des Landesgerichts Feldkirch mit Sitz in Egg eingerichtet.
  • Die Verordnung basiert auf § 9 der Notariatsordnung, die die Errichtung von Notarstellen regelt.
Dokumente (PDFs)
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Moser Josef, Dr.

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