Zusammenfassung
Die Verordnung vom 16. Jänner 2018 legt die Höhe aller finanziellen Ansprüche von österreichischen Soldaten fest, darunter Grundgehalt, Dienstgradzulagen, Prämien und Höchstbeträge für Rechtsverteidigung. Sie tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft und ersetzt die Vorgängerverordnung von 2017.Bundesministerium für Landesverteidigung1/16/2018XXVI
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 16. Jänner 2018 legt die Höhe aller finanziellen Ansprüche von österreichischen Soldaten fest, darunter Grundgehalt, Dienstgradzulagen, Prämien und Höchstbeträge für Rechtsverteidigung. Sie tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft und ersetzt die Vorgängerverordnung von 2017.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt einen Referenzbetrag von 2 554,01 € fest, der als Basis für weitere Berechnungen dient.
- Das monatliche Grundgehalt wird in zwei Teile aufgeteilt: 216,07 € (Teil a) und 497,27 € (Teil b).
Dokumente (PDFs)
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