<!--[-->Änderung der Externistenprüfungsverordnung (112/2018)<!--]-->
Änderung der Externistenprüfungsverordnung (112/2018)
Verordnung vom 04.06.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung 112/2018 ändert die Externistenprüfungsverordnung: Sie erweitert Praxisbereiche, passt Verweise auf Anlagen an, führt genderneutrale Formulierungen ein und ermöglicht Befreiungen von Prüfungen bei gesundheitlichen Einschränkungen.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/4/2018XXVI
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 112/2018 ändert die Externistenprüfungsverordnung: Sie erweitert Praxisbereiche, passt Verweise auf Anlagen an, führt genderneutrale Formulierungen ein und ermöglicht Befreiungen von Prüfungen bei gesundheitlichen Einschränkungen.

Schwerpunkte

  • Die Praxisbereiche für die Externistenprüfung werden um Kindergarten, Hort und Heimpraxis sowie um Praxis in Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik erweitert.
  • In den genannten Paragraphen wird die Verweisung von „Anlage 12“ zu „Anlage 10“ geändert.
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Faßmann Heinz, Dr.

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