Zusammenfassung
Die Verordnung 112/2018 ändert die Externistenprüfungsverordnung: Sie erweitert Praxisbereiche, passt Verweise auf Anlagen an, führt genderneutrale Formulierungen ein und ermöglicht Befreiungen von Prüfungen bei gesundheitlichen Einschränkungen.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/4/2018XXVI
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 112/2018 ändert die Externistenprüfungsverordnung: Sie erweitert Praxisbereiche, passt Verweise auf Anlagen an, führt genderneutrale Formulierungen ein und ermöglicht Befreiungen von Prüfungen bei gesundheitlichen Einschränkungen.Schwerpunkte
- Die Praxisbereiche für die Externistenprüfung werden um Kindergarten, Hort und Heimpraxis sowie um Praxis in Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik erweitert.
- In den genannten Paragraphen wird die Verweisung von „Anlage 12“ zu „Anlage 10“ geändert.
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