Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Abgabe von HIV‑Selbsttests: Sie dürfen nur in öffentlichen Apotheken verkauft werden, müssen beim Verkauf erklärt werden und traten am 1. Juni 2018 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/5/2018XXVI
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Abgabe von HIV‑Selbsttests: Sie dürfen nur in öffentlichen Apotheken verkauft werden, müssen beim Verkauf erklärt werden und traten am 1. Juni 2018 in Kraft.Schwerpunkte
- HIV‑Tests zur Eigenanwendung sind In‑vitro‑Diagnostika, die von Laien zu Hause eingesetzt werden können.
- Die Abgabe an Endverbraucher ist ausschließlich über öffentliche Apotheken erlaubt; ein Verkauf im Versandhandel ist verboten.
Dokumente (PDFs)
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