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Verordnung über die Abgabe von HIV‑Tests zur Eigenanwendung
Verordnung vom 05.06.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Abgabe von HIV‑Selbsttests: Sie dürfen nur in öffentlichen Apotheken verkauft werden, müssen beim Verkauf erklärt werden und traten am 1. Juni 2018 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/5/2018XXVI
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Abgabe von HIV‑Selbsttests: Sie dürfen nur in öffentlichen Apotheken verkauft werden, müssen beim Verkauf erklärt werden und traten am 1. Juni 2018 in Kraft.

Schwerpunkte

  • HIV‑Tests zur Eigenanwendung sind In‑vitro‑Diagnostika, die von Laien zu Hause eingesetzt werden können.
  • Die Abgabe an Endverbraucher ist ausschließlich über öffentliche Apotheken erlaubt; ein Verkauf im Versandhandel ist verboten.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

F


6B - Steiermark Mitte



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