Änderung der Leistungsabgeltungs‑Verordnung 2013 (Benützungsvergütungen 2018/2019)
Verordnung vom 08.06.2018Zusammenfassung
Die Verordnung von 2018 ändert die Leistungsabgeltungs‑Verordnung 2013: Sie legt neue Benützungsvergütungen für 2018/2019 fest, ersetzt das Wort „ab 2018“ durch „künftig“, verlangt sofortige Meldungen von Nutzungsänderungen und führt eine neue Anlage mit konkreten Betragssummen ein.Bundesministerium für Finanzen6/8/2018XXVI
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
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Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2018 ändert die Leistungsabgeltungs‑Verordnung 2013: Sie legt neue Benützungsvergütungen für 2018/2019 fest, ersetzt das Wort „ab 2018“ durch „künftig“, verlangt sofortige Meldungen von Nutzungsänderungen und führt eine neue Anlage mit konkreten Betragssummen ein.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz (1c) legt fest, dass die Benützungsvergütung für 2018 und 2019 nach den Beträgen der neuen Anlage zu zahlen ist.
- Die Formulierungen „ab 2018“ werden in den Absätzen 2 und 4 durch das flexiblere Wort „künftig“ ersetzt; zudem wird im Absatz 4 das Datum von 15. Februar 2015 auf 15. Februar 2019 geändert.
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