<!--[-->Heimarbeitstarif für Bürsten‑ und Pinselfertigung (2018)<!--]-->
Heimarbeitstarif für Bürsten‑ und Pinselfertigung (2018)
Verordnung vom 11.06.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für Heimarbeiter/innen fest, die Bürsten und Pinsel herstellen oder bearbeiten. Sie definiert Arbeitszeiten, Stückentgelte, Zuschläge und gilt ab dem 1. Mai 2018 im gesamten Bundesgebiet.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/11/2018XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für Heimarbeiter/innen fest, die Bürsten und Pinsel herstellen oder bearbeiten. Sie definiert Arbeitszeiten, Stückentgelte, Zuschläge und gilt ab dem 1. Mai 2018 im gesamten Bundesgebiet.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln, sofern nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge geregelt.
  • Für 21 verschiedene Bürstentypen werden konkrete Arbeitszeiten festgelegt, die von 145 bis 317 Minuten pro 1 000 Bündel variieren.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hartinger-Klein Beate, Mag. © Parlamentsdirektion

Hartinger-Klein Beate, Mag.

F


6B - Steiermark Mitte



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.