Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/11/2018XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für Heimarbeiter/innen fest, die Bürsten und Pinsel herstellen oder bearbeiten. Sie definiert Arbeitszeiten, Stückentgelte, Zuschläge und gilt ab dem 1. Mai 2018 im gesamten Bundesgebiet.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln, sofern nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge geregelt.
- Für 21 verschiedene Bürstentypen werden konkrete Arbeitszeiten festgelegt, die von 145 bis 317 Minuten pro 1 000 Bündel variieren.
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