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Heimarbeitstarif für Drechsler‑ und Holzwaren (gültig ab 01.05.2018)
Verordnung vom 11.06.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Drechsler‑ und sonstigen Holzwaren in Österreich fest. Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 8,32 € berechnet und erhalten zusätzlich einen 10 %‑Zuschlag; der Tarif gilt seit dem 1. Mai 2018.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/11/2018XXVI
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Drechsler‑ und sonstigen Holzwaren in Österreich fest. Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 8,32 € berechnet und erhalten zusätzlich einen 10 %‑Zuschlag; der Tarif gilt seit dem 1. Mai 2018.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Arbeitgeber/innen, die Heimarbeiter/innen bei der Herstellung oder Bearbeitung von Drechsler‑ und sonstigen Holzwaren einsetzen, sofern diese Tätigkeit nicht bereits anderweitig tariflich geregelt ist.
  • Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 8,32 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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6B - Steiermark Mitte



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