Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/11/2018XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Lohn‑ und Zuschlagstarif für Heimarbeiter*innen in der Korb‑ und Bastwarenherstellung fest. Der Stundenlohn beträgt 8,32 €, zuzüglich eines 10 %igen Zuschlags, und gilt ab dem 1. Mai 2018.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
- Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 8,32 € berechnet.
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