<!--[-->Heimarbeitstarif für Korb‑ und Bastwaren (ab 01.05.2018)<!--]-->
Heimarbeitstarif für Korb‑ und Bastwaren (ab 01.05.2018) Verordnung vom 6/11/2018
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/11/2018XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Lohn‑ und Zuschlagstarif für Heimarbeiter*innen in der Korb‑ und Bastwarenherstellung fest. Der Stundenlohn beträgt 8,32 €, zuzüglich eines 10 %igen Zuschlags, und gilt ab dem 1. Mai 2018.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
  • Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 8,32 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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