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Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren
Verordnung vom 11.06.2018

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erlässt einen Tarif, der Heimarbeiter*innen bei der Produktion von Spielwaren einen Stundenlohn von 8,32 € plus 10 % Zuschlag garantiert. Der Tarif gilt für ganz Österreich ab dem 1. Mai 2018.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/11/2018XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erlässt einen Tarif, der Heimarbeiter*innen bei der Produktion von Spielwaren einen Stundenlohn von 8,32 € plus 10 % Zuschlag garantiert. Der Tarif gilt für ganz Österreich ab dem 1. Mai 2018.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und umfasst alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Spielwaren, sofern nicht bereits ein anderer Gesamtvertrag Anwendung findet.
  • Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 8,32 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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6B - Steiermark Mitte



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