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Grundbeträge für das Auslandseinsatz‑Präsenz‑dienst (ab 01.01.2018)
Verordnung vom 16.01.2018

Zusammenfassung

Die 12. Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2018 die Grundbeträge für österreichisches Militärpersonal im Auslandseinsatz fest und ersetzt damit die frühere Regelung von 2017.
Bundesministerium für Landesverteidigung1/16/2018XXVI
Verteidigung

Zusammenfassung

Die 12. Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2018 die Grundbeträge für österreichisches Militärpersonal im Auslandseinsatz fest und ersetzt damit die frühere Regelung von 2017.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 4 Abs. 3 des Auslandseinsatzgesetzes 2001, das die rechtliche Grundlage für die Festlegung von Grundbeträgen im Auslandseinsatz bildet.
  • Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird die frühere Verordnung vom 1. Jänner 2017 (BGBl. II Nr. 91/2017) aufgehoben.
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Kunasek Mario - 49

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