Zusammenfassung
Die 12. Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2018 die Grundbeträge für österreichisches Militärpersonal im Auslandseinsatz fest und ersetzt damit die frühere Regelung von 2017.Bundesministerium für Landesverteidigung1/16/2018XXVI
Verteidigung
Zusammenfassung
Die 12. Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2018 die Grundbeträge für österreichisches Militärpersonal im Auslandseinsatz fest und ersetzt damit die frühere Regelung von 2017.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 4 Abs. 3 des Auslandseinsatzgesetzes 2001, das die rechtliche Grundlage für die Festlegung von Grundbeträgen im Auslandseinsatz bildet.
- Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird die frühere Verordnung vom 1. Jänner 2017 (BGBl. II Nr. 91/2017) aufgehoben.
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