Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Fertigung von Kunststoffwaren im Bezirk Gmünd fest. Sie bestimmt einen Stundenlohn von 6,66 €, einen 10‑prozentigen Zuschlag und zusätzliche Urlaubs‑ sowie Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt ab dem 1. Mai 2018.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/11/2018XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Fertigung von Kunststoffwaren im Bezirk Gmünd fest. Sie bestimmt einen Stundenlohn von 6,66 €, einen 10‑prozentigen Zuschlag und zusätzliche Urlaubs‑ sowie Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt ab dem 1. Mai 2018.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Niederösterreich, Bezirk Gmünd und fachlich für die Herstellung von Kunststoff‑Hülsen, Pumpen und Portionierern.
- Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 6,66 € berechnet.
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