Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffwaren fest. Sie definiert ein Stückentgelt basierend auf einem Stundenlohn von 8,62 €, ergänzt um 10 % Zuschlag sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse von jeweils vier Wochenlöhnen. Der Tarif gilt bundesweit und tritt am 1. Mai 2018 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/11/2018XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffwaren fest. Sie definiert ein Stückentgelt basierend auf einem Stundenlohn von 8,62 €, ergänzt um 10 % Zuschlag sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse von jeweils vier Wochenlöhnen. Der Tarif gilt bundesweit und tritt am 1. Mai 2018 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und umfasst alle Aufträge zur Herstellung bzw. Bearbeitung von Kunststoffwaren, die nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
- Die Stückentgelte werden auf Basis eines Stundenlohns von 8,62 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
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