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Heimarbeitstarif für Kunststoffwaren – Mindestlohn und Zuschläge
Verordnung vom 11.06.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffwaren fest. Sie definiert ein Stückentgelt basierend auf einem Stundenlohn von 8,62 €, ergänzt um 10 % Zuschlag sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse von jeweils vier Wochenlöhnen. Der Tarif gilt bundesweit und tritt am 1. Mai 2018 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/11/2018XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffwaren fest. Sie definiert ein Stückentgelt basierend auf einem Stundenlohn von 8,62 €, ergänzt um 10 % Zuschlag sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse von jeweils vier Wochenlöhnen. Der Tarif gilt bundesweit und tritt am 1. Mai 2018 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und umfasst alle Aufträge zur Herstellung bzw. Bearbeitung von Kunststoffwaren, die nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
  • Die Stückentgelte werden auf Basis eines Stundenlohns von 8,62 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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6B - Steiermark Mitte



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