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Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Herstellung – Lohnsätze, Zuschläge und Sonderzahlungen
Verordnung vom 11.06.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Lohnsätze für qualifizierte (8,49 €) und nicht‑qualifizierte (7,26 €) Heimarbeit im kunstgewerblichen Bereich fest, ergänzt um einen 10‑%‑Zuschlag sowie Urlaub- und Weihnachtszulagen. Sie gilt bundesweit und tritt am 1. Mai 2018 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/11/2018XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Lohnsätze für qualifizierte (8,49 €) und nicht‑qualifizierte (7,26 €) Heimarbeit im kunstgewerblichen Bereich fest, ergänzt um einen 10‑%‑Zuschlag sowie Urlaub- und Weihnachtszulagen. Sie gilt bundesweit und tritt am 1. Mai 2018 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und umfasst alle kunstgewerblichen Herstellungs‑ und Bearbeitungsarbeiten, sowohl qualifizierte als auch nicht‑qualifizierte.
  • Für qualifizierte Heimarbeit wird ein Stundenlohn von 8,49 € zugrunde gelegt.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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