Heimarbeitstarif für Knopfwaren und deren Adjustierung – Wirksam ab 01.05.2018
Verordnung vom 11.06.2018Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erlässt einen Tarif für Heimarbeiter*innen, die Knopfwaren herstellen und anpassen. Der Stundenlohn beträgt 9,31 €, zuzüglich eines 10 %igen Heimarbeitszuschlags. Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet ab dem 1. Mai 2018.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/11/2018XXVI
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erlässt einen Tarif für Heimarbeiter*innen, die Knopfwaren herstellen und anpassen. Der Stundenlohn beträgt 9,31 €, zuzüglich eines 10 %igen Heimarbeitszuschlags. Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet ab dem 1. Mai 2018.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und gilt für alle Aufträge zur Herstellung und Anpassung von Knopfwaren, ausgenommen Zwirnknöpfe.
- Die Stückentgelte für in Heimarbeit Beschäftigte werden mit einem Stundenlohn von 9,31 € berechnet.
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