Ingenieurgesetz‑Durchführungsverordnung 2018 – Zulassungsregelungen und Zertifizierungsgebühren
Verordnung vom 18.06.2018Zusammenfassung
Die Ingenieurgesetz‑Durchführungsverordnung 2018 definiert, welche höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Lehranstalten sowie berufsbildenden Schulen mit Umweltzweig für die Ingenieurzulassung anerkannt sind, legt Praxisnachweise fest und führt eine Zertifizierungstaxe zur Kostendeckung ein. Sie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und ersetzt die alte 2006‑Verordnung.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus6/18/2018XXVI
Bildung
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Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Ingenieurgesetz‑Durchführungsverordnung 2018 definiert, welche höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Lehranstalten sowie berufsbildenden Schulen mit Umweltzweig für die Ingenieurzulassung anerkannt sind, legt Praxisnachweise fest und führt eine Zertifizierungstaxe zur Kostendeckung ein. Sie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und ersetzt die alte 2006‑Verordnung.Schwerpunkte
- Die Verordnung listet die anerkannten höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Lehranstalten sowie berufsbildenden höheren Schulen mit umweltbezogenem Ausbildungszweig auf, die für die Ingenieurzulassung zugelassen sind.
- Praxistätigkeiten auf land‑ und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Gebieten können für die Zertifizierung angerechnet werden, sofern das erworbene Wissen praktisch angewandt wurde.
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