Feststellung der Voraussetzungen für interdisziplinäre Gesellschaften zwischen Bilanzbuchhaltern und Wirtschaftstreuhändern
Verordnung vom 19.06.2018Zusammenfassung
Die Verordnung vom 19. Juni 2018 bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 60 Abs. 1 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 für die Zusammenarbeit von Bilanzbuchhaltern und Wirtschaftstreuhändern erfüllt sind.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort6/19/2018XXVI
Berufsverband
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 19. Juni 2018 bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 60 Abs. 1 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 für die Zusammenarbeit von Bilanzbuchhaltern und Wirtschaftstreuhändern erfüllt sind.Schwerpunkte
- Die Verordnung stellt fest, dass die Voraussetzungen nach § 60 Abs. 1 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 für interdisziplinäre Gesellschaften erfüllt sind.
- Die Feststellung beruht auf § 60 Abs. 2, das die Behörde ermächtigt, die Erfüllung der Voraussetzungen zu prüfen.
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