Novelle der Straßenbahnverordnung 1999 – Barrierefreiheit, Sicherheit & Oberleitungs‑Omnibusse
Verordnung vom 19.06.2018Zusammenfassung
Die Verordnung 127/2018 novelliert die Straßenbahnverordnung von 1999. Sie führt neue Barrierefreiheits‑ und Sicherheitsregeln ein, erweitert den Geltungsbereich auf Oberleitungs‑Omnibusse und legt Übergangsbestimmungen fest. Das Inkrafttreten erfolgt am 19. September 2018.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/19/2018XXVI
Umwelt
Verkehr
Straßen- und Brückenbau
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 127/2018 novelliert die Straßenbahnverordnung von 1999. Sie führt neue Barrierefreiheits‑ und Sicherheitsregeln ein, erweitert den Geltungsbereich auf Oberleitungs‑Omnibusse und legt Übergangsbestimmungen fest. Das Inkrafttreten erfolgt am 19. September 2018.Schwerpunkte
- Ein neuer § 5a verpflichtet Betreiber, bauliche und betriebliche Maßnahmen zu ergreifen, damit ältere Menschen, Personen mit Behinderung, Schwangere, Kinder und andere mobilitätseingeschränkte Personen die Straßenbahnanlagen ohne fremde Hilfe nutzen können.
- Bau und Betrieb von Anlagen müssen so gestaltet sein, dass sie niemanden gefährden; insbesondere müssen Sicherheitsabstände eingehalten werden.
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