PT‑Zuordnungsverordnung 2018 – Zuordnung von Funktionen in der Post‑ und Fernmeldehoheitsverwaltung
Verordnung vom 19.06.2018Zusammenfassung
Die PT‑Zuordnungsverordnung 2018 ordnet alle Funktionen der Post‑ und Fernmeldehoheitsverwaltung klaren Verwendungs‑ und Funktionszulagengruppen zu, definiert die Tätigkeit „Mithilfe/BÜK“ und tritt am Tag nach ihrer Kundmachung (20. Juni 2018) in Kraft.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/19/2018XXVI
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die PT‑Zuordnungsverordnung 2018 ordnet alle Funktionen der Post‑ und Fernmeldehoheitsverwaltung klaren Verwendungs‑ und Funktionszulagengruppen zu, definiert die Tätigkeit „Mithilfe/BÜK“ und tritt am Tag nach ihrer Kundmachung (20. Juni 2018) in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, welche Funktionen und Verwendungen in der Post‑ und Fernmeldehoheitsverwaltung welchen Verwendungs‑ und Funktionszulagengruppen zugeordnet werden.
- Eine detaillierte Tabelle ordnet jede Stelle – von Leitern von Abteilungen bis zu Hilfsreferenten – einer spezifischen Verwendungsgruppe (Z) und Funktionszulagengruppe (PF, FZ usw.) zu.
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