Änderung der Herkunftsstaaten‑Verordnung: Aufnahme von Senegal und Sri Lanka
Verordnung vom 20.06.2018Zusammenfassung
Die 130. Verordnung vom 20. Juni 2018 ergänzt die Herkunftsstaaten‑Verordnung um Senegal und Sri Lanka als sichere Herkunftsstaaten und tritt am 21. Juni 2018 in Kraft.Bundesministerium für Inneres6/20/2018XXVI
Handel
Zusammenfassung
Die 130. Verordnung vom 20. Juni 2018 ergänzt die Herkunftsstaaten‑Verordnung um Senegal und Sri Lanka als sichere Herkunftsstaaten und tritt am 21. Juni 2018 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung wird geändert, indem Senegal und Sri Lanka als sichere Herkunftsstaaten aufgenommen werden.
- Ziffer 16 wird mit „Senegal“ und Ziffer 17 mit „Sri Lanka“ ergänzt.
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