Zusammenfassung
Die Verordnung 132/2018 ergänzt den Altlastenatlas mit vielen neuen kontaminierten Standorten und aktualisiert Grundstücksangaben; die Änderungen gelten ab dem 01.07.2018.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus6/25/2018XXVI
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung 132/2018 ergänzt den Altlastenatlas mit vielen neuen kontaminierten Standorten und aktualisiert Grundstücksangaben; die Änderungen gelten ab dem 01.07.2018.Schwerpunkte
- Die Verordnung fügt zahlreiche neue Altlastenstandorte in den Altlastenatlas ein.
- Grundstücksnummern und Prioritätsklassen werden an vielen Standorten aktualisiert.
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