<!--[-->Temporäre Zulassung nicht‑zugelassener Tierimpfstoffe (2018‑2019)<!--]-->
Temporäre Zulassung nicht‑zugelassener Tierimpfstoffe (2018‑2019)
Verordnung vom 28.06.2018

Zusammenfassung

Die Tierimpfstoff‑Anwendungsverordnung 2018 erlaubt bis zum 31. Mai 2019 den temporären Einsatz von acht nicht in Österreich zugelassenen Tierimpfstoffen sowie bestimmter Diagnostikmittel, wenn sie in der EU oder benachbarten Staaten zugelassen sind. Die Einfuhr muss nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz erfolgen und alle Impfungen sind zu melden.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/28/2018XXVI
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Tierimpfstoff‑Anwendungsverordnung 2018 erlaubt bis zum 31. Mai 2019 den temporären Einsatz von acht nicht in Österreich zugelassenen Tierimpfstoffen sowie bestimmter Diagnostikmittel, wenn sie in der EU oder benachbarten Staaten zugelassen sind. Die Einfuhr muss nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz erfolgen und alle Impfungen sind zu melden.

Schwerpunkte

  • Erlaubt bis zum 31. Mai 2019 die Anwendung von acht nicht in Österreich zugelassenen Tierimpfstoffen für verschiedene Tierarten (Tauben, Hühner, Schafe, Rinder).
  • Erlaubt die Nutzung nicht zugelassener immunologischer Tierarzneimittel für die Tuberkulosediagnostik, wenn sie in einem EU‑Staat, der Schweiz oder Norwegen zugelassen sind.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hartinger-Klein Beate, Mag. © Parlamentsdirektion

Hartinger-Klein Beate, Mag.

F


6B - Steiermark Mitte



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.