Zusammenfassung
Die Verordnung macht die 9. Ausgabe des Europäischen Arzneibuches zum verbindlichen Standard in Österreich und hebt die alte 8. Ausgabe samt Nachträgen auf.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/28/2018XXVI
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung macht die 9. Ausgabe des Europäischen Arzneibuches zum verbindlichen Standard in Österreich und hebt die alte 8. Ausgabe samt Nachträgen auf.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung der 9. Ausgabe des Europäischen Arzneibuches (Grundwerk 2017) wird verbindlich und tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
- Die 8. Ausgabe des Europäischen Arzneibuches (Grundwerk 2014) sowie deren Nachträge 8.1‑8.8 und die entsprechenden österreichischen Monographien werden aufgehoben, weil sie durch die neue 9. Ausgabe ersetzt werden.
Dokumente (PDFs)
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