Festlegung der Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete 2019/2020
Verordnung vom 28.06.2018Zusammenfassung
Die 138. Verordnung legt die Termine für standardisierte Abschlussprüfungen 2019/2020 fest – Haupttermin im Frühjahr 2019, Herbsttermin im Herbst 2019 und Wintertermin im Winter 2020 – und tritt am 28.06.2018 in Kraft, endet am 29.01.2020.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/28/2018XXVI
Bildung
Zusammenfassung
Die 138. Verordnung legt die Termine für standardisierte Abschlussprüfungen 2019/2020 fest – Haupttermin im Frühjahr 2019, Herbsttermin im Herbst 2019 und Wintertermin im Winter 2020 – und tritt am 28.06.2018 in Kraft, endet am 29.01.2020.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf die §§ 36 Abs. 4 und 35 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes als Rechtsgrundlage.
- Sie regelt die Prüfungstermine für alle standardisierten Prüfungsgebiete bei Abschlussprüfungen im Schuljahr 2018/19 sowie die nachfolgenden Herbst‑ und Wintertermine.
Dokumente (PDFs)
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