Zusammenfassung
Die Tierschutz‑Sonderhaltungsverordnung legt seit dem 1. Juli 2018 verbindliche Mindeststandards für die Haltung von Tieren in Tierheimen, Tierpensionen, Gnadenhöfen und Zoofachgeschäften fest. Sie regelt räumliche Anforderungen, Pflege, Dokumentation und Informationspflichten für Betreiber.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/29/2018XXVI
Umwelt
Gesundheit
Tiermedizin
Zusammenfassung
Die Tierschutz‑Sonderhaltungsverordnung legt seit dem 1. Juli 2018 verbindliche Mindeststandards für die Haltung von Tieren in Tierheimen, Tierpensionen, Gnadenhöfen und Zoofachgeschäften fest. Sie regelt räumliche Anforderungen, Pflege, Dokumentation und Informationspflichten für Betreiber.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für Tierheime, Tierpensionen, Gnadenhöfe sowie für gewerbliche Einrichtungen wie Zoofachgeschäfte.
- Sie definiert zentrale Begriffe wie „Unterkunft“ (alle Arten von Haltungseinrichtungen) und „Pflegestelle“ (Personen, die Tiere wiederholt aufnehmen, ohne offizielle Genehmigung).
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