Zusammenfassung
Die Verordnung von 18. Jänner 2018 passt die Pflanzenschutzverordnung 2011 an, indem sie in § 21 die Verweise auf alte EU‑Durchführungsrichtlinien durch die aktuelle Durchführungsrichtlinie 2017/1279 ersetzt und für § 21 Z 7 zusätzlich die Richtlinie 2017/1920 einführt. Weiterhin werden neue Ziffern 47 und 48 in § 22 eingefügt und das Inkrafttretungsdatum der Änderungen wird festgelegt.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus1/18/2018XXVI
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung von 18. Jänner 2018 passt die Pflanzenschutzverordnung 2011 an, indem sie in § 21 die Verweise auf alte EU‑Durchführungsrichtlinien durch die aktuelle Durchführungsrichtlinie 2017/1279 ersetzt und für § 21 Z 7 zusätzlich die Richtlinie 2017/1920 einführt. Weiterhin werden neue Ziffern 47 und 48 in § 22 eingefügt und das Inkrafttretungsdatum der Änderungen wird festgelegt.Schwerpunkte
- Die Wortfolge in den genannten Ziffern wird von den alten Durchführungsrichtlinien 2014/19/EU und 2014/78/EU auf die aktuelle Durchführungsrichtlinie (EU) 2017/1279 geändert.
- In § 21 Z 7 wird zusätzlich ein Verweis auf die Durchführungsrichtlinie (EU) 2017/1920 eingefügt, die Änderungen zu Anhang IV der Richtlinie 2000/29/EG regelt.
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