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Gebührenerhöhung für Staatsbürgerschaftsanträge (2018)
Verordnung vom 29.06.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung 2018 erhöht mehrere feste Gebühren im Zusammenhang mit dem Staatsbürgerschaftsverfahren und tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen6/29/2018XXVI
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 2018 erhöht mehrere feste Gebühren im Zusammenhang mit dem Staatsbürgerschaftsverfahren und tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die festen Gebührensätze für die genannten Tarifposten werden erhöht.
  • Gebührensatz von 60,00 € wird auf 68,50 € erhöht.
Dokumente (PDFs)
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