Zusammenfassung
Die Verordnung 2018 erhöht mehrere feste Gebühren im Zusammenhang mit dem Staatsbürgerschaftsverfahren und tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen6/29/2018XXVI
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 2018 erhöht mehrere feste Gebühren im Zusammenhang mit dem Staatsbürgerschaftsverfahren und tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.Schwerpunkte
- Die festen Gebührensätze für die genannten Tarifposten werden erhöht.
- Gebührensatz von 60,00 € wird auf 68,50 € erhöht.
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