Zusammenfassung
Die Verordnung 141/2018 ändert die Geschäftsordnung der Gerichte erster und zweiter Instanz, führt neue Gerichtsabteilungen, definiert Leitungsaufgaben und tritt am 3. Juli 2018 in Kraft.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz7/2/2018XXVI
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung 141/2018 ändert die Geschäftsordnung der Gerichte erster und zweiter Instanz, führt neue Gerichtsabteilungen, definiert Leitungsaufgaben und tritt am 3. Juli 2018 in Kraft.Schwerpunkte
- Einführung von Gerichtsabteilungen, die von Richter*innen geleitet werden und bei denen die Aufgaben klar zugeordnet sind.
- Erweiterung der Pflichten der Gerichtsleitung, u. a. Personal‑ und Berichtspflichten sowie Aufsicht über alle Mitarbeitenden.
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