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Errichtung einer neuen Notarstelle in Seekirchen (Salzburg)
Verordnung vom 02.07.2018

Zusammenfassung

Das Bundesministerium erlässt 2018 eine Verordnung, mit der ab dem 1. Jänner 2019 im Sprengel Salzburg eine neue Notarstelle in Seekirchen am Wallersee eingerichtet wird.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz7/2/2018XXVI
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Das Bundesministerium erlässt 2018 eine Verordnung, mit der ab dem 1. Jänner 2019 im Sprengel Salzburg eine neue Notarstelle in Seekirchen am Wallersee eingerichtet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 9 der Notariatsordnung als Rechtsgrundlage für die Einrichtung einer neuen Notarstelle.
  • Eine weitere Notarstelle wird im Sprengel des Landesgerichts Salzburg errichtet.
Dokumente (PDFs)
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Moser Josef, Dr.

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