Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus7/2/2018XXVI
Umwelt
Industrie
Gesundheit
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die Novelle 2018 ändert die Altfahrzeugeverordnung: Sie fügt neue Bestimmungen zu gefährlichen Stoffen in Fahrzeugteilen ein, legt Höchstwerte für Blei, Chrom, Quecksilber und Cadmium fest und definiert Ausnahmen für ältere Ersatzteile.Schwerpunkte
- Eine neue Ziffer 11 wird in § 13 eingefügt und verweist auf die EU‑Richtlinie 2017/2096, die Änderungen an Anhang II der Altfahrzeugrichtlinie regelt.
- Ein neuer Absatz 11 wird zu § 14 hinzugefügt und legt fest, dass die neuen Regelungen mit dem Tag nach Kundmachung in Kraft treten.
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