Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen (2018)
Verordnung vom 03.07.2018Zusammenfassung
Die Verordnung führt im Juli und September 2018 vorübergehend Grenzkontrollen an ausgewählten Binnengrenzen zwischen Österreich, Deutschland und Italien ein, um während der EU‑Ratspräsidentschaft die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.Bundesministerium für Inneres7/3/2018XXVI
Grenze
Zusammenfassung
Die Verordnung führt im Juli und September 2018 vorübergehend Grenzkontrollen an ausgewählten Binnengrenzen zwischen Österreich, Deutschland und Italien ein, um während der EU‑Ratspräsidentschaft die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.Schwerpunkte
- Von 09. Juli 2018 bis 13. Juli 2018 werden an allen Binnengrenzen von Tirol nach Deutschland und von Tirol (außer Lienz) nach Italien Kontrollen für den Straßen‑, Schiffs‑ und Luftverkehr am Flughafen Innsbruck durchgeführt.
- Von 17. September 2018 bis 21. September 2018 erfolgen Kontrollen an den Binnengrenzen von Salzburg und Oberösterreich nach Deutschland sowie von Kärnten und dem Bezirk Lienz (Tirol) nach Italien, außerdem am Flughafen Salzburg für den Luftverkehr.
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