Zusammenfassung
Die Verordnung 147/2018 erweitert die österreichische Lehrberufsliste um zahlreiche neue Ausbildungsberufe und legt Anrechnungsregelungen fest, die bereits absolvierte Lehrzeiten auf verwandte Berufe übertragen. Gleichzeitig werden einige alte Berufsvorschriften zum 31. Mai 2018 außer Kraft gesetzt. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juni 2018.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 147/2018 erweitert die österreichische Lehrberufsliste um zahlreiche neue Ausbildungsberufe und legt Anrechnungsregelungen fest, die bereits absolvierte Lehrzeiten auf verwandte Berufe übertragen. Gleichzeitig werden einige alte Berufsvorschriften zum 31. Mai 2018 außer Kraft gesetzt. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juni 2018.Schwerpunkte
- Einführung neuer Lehrberufe wie Bautechnische Assistenz, Chemieverfahrenstechnik, E‑Commerce‑Kaufmann, Glasverfahrenstechnik, Maskenbildner, Polsterer, Tierärztliche Ordinationsassistenz und weitere.
- Festlegung, dass die geänderte Anlage 1 und Anlage 2 am 1. Juni 2018 in Kraft treten.
Dokumente (PDFs)
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