Änderung der Metalltechnik‑Ausbildungsordnung (Verordnung BGBl. II Nr. 149/2018)
Verordnung vom 05.07.2018Zusammenfassung
Die 149. Verordnung von 2018 erweitert die Metalltechnik‑Ausbildungsordnung um flexible Modul‑Kombinationen und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. Juni 2018 fest.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Bildung
Zusammenfassung
Die 149. Verordnung von 2018 erweitert die Metalltechnik‑Ausbildungsordnung um flexible Modul‑Kombinationen und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. Juni 2018 fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung ermöglicht neue Kombinationen von Haupt‑ und Spezialmodulen, sodass Ausbildungsbetriebe flexibler auf betriebliche Anforderungen reagieren können.
- Jede zulässige Modul‑Kombination ist mit einer Dauer von vier Unterrichtseinheiten (z. B. Wochen) festgelegt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.