<!--[-->Änderung der Metalltechnik‑Ausbildungsordnung (Verordnung BGBl. II Nr. 149/2018)<!--]-->
Änderung der Metalltechnik‑Ausbildungsordnung (Verordnung BGBl. II Nr. 149/2018)
Verordnung vom 05.07.2018

Zusammenfassung

Die 149. Verordnung von 2018 erweitert die Metalltechnik‑Ausbildungsordnung um flexible Modul‑Kombinationen und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. Juni 2018 fest.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Bildung

Zusammenfassung

Die 149. Verordnung von 2018 erweitert die Metalltechnik‑Ausbildungsordnung um flexible Modul‑Kombinationen und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. Juni 2018 fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ermöglicht neue Kombinationen von Haupt‑ und Spezialmodulen, sodass Ausbildungsbetriebe flexibler auf betriebliche Anforderungen reagieren können.
  • Jede zulässige Modul‑Kombination ist mit einer Dauer von vier Unterrichtseinheiten (z. B. Wochen) festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Schramböck Margarete, Dr.

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