Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Möglichkeit einer Zusatzprüfung für Polsterer*innen, um im Beruf Tapezierer/in und Dekorateur/in arbeiten zu können. Die Regelung tritt am 1. Juni 2018 in Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Möglichkeit einer Zusatzprüfung für Polsterer*innen, um im Beruf Tapezierer/in und Dekorateur/in arbeiten zu können. Die Regelung tritt am 1. Juni 2018 in Kraft.Schwerpunkte
- Einführung einer eingeschränkten Zusatzprüfung für Absolvent*innen des Lehrberufs Polsterer/in, die es ermöglicht, im Beruf Tapezierer/in und Dekorateur/in tätig zu werden.
- Ergänzung von Absatz (5) zu § 13, in dem das Inkrafttreten der geänderten § 12 zum 1. Juni 2018 festgelegt wird.
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