Zusammenfassung
Die Verordnung führt den dreijährigen Lehrberuf Bautechnische Assistenz ein, definiert das Berufsprofil, regelt die Lehrabschlussprüfung und sieht eine Evaluation bis Ende 2022 vor.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung führt den dreijährigen Lehrberuf Bautechnische Assistenz ein, definiert das Berufsprofil, regelt die Lehrabschlussprüfung und sieht eine Evaluation bis Ende 2022 vor.Schwerpunkte
- Der neue Lehrberuf Bautechnische Assistenz wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt; der Eintritt ist bis zum 31. Mai 2023 möglich.
- Das Berufsprofil umfasst Tätigkeiten wie Geländevermessung, Mengen‑ und Massenermittlung, Bauzeichnungsauswertung, IT‑Anwendungen und das Beachten von Normen und Sicherheitsvorschriften.
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