<!--[-->Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Chemieverfahrenstechnik<!--]-->
Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Chemieverfahrenstechnik
Verordnung vom 05.07.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreieinhalbjährige Ausbildung im Lehrberuf Chemieverfahrenstechnik fest, definiert das Berufsprofil mit zahlreichen technischen Aufgaben und regelt die theoretische sowie praktische Lehrabschlussprüfung.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreieinhalbjährige Ausbildung im Lehrberuf Chemieverfahrenstechnik fest, definiert das Berufsprofil mit zahlreichen technischen Aufgaben und regelt die theoretische sowie praktische Lehrabschlussprüfung.

Schwerpunkte

  • Die Ausbildung im Lehrberuf Chemieverfahrenstechnik dauert dreieinhalb Jahre und wird geschlechtsneutral als Chemieverfahrenstechniker / Chemieverfahrenstechnikerin bezeichnet.
  • Das Berufsprofil umfasst Tätigkeiten wie das Vorbereiten, Rüsten, Bedienen von Apparaten und Maschinen, Probenahme, Dokumentation von Prozessdaten sowie die Einhaltung von Sicherheits‑ und Umweltvorschriften.
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