Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Medienfachmann bzw. zur Medienfachfrau fest, definiert vier mögliche Schwerpunkte und regelt die Lehrabschlussprüfung.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Medienfachmann bzw. zur Medienfachfrau fest, definiert vier mögliche Schwerpunkte und regelt die Lehrabschlussprüfung.Schwerpunkte
- Ein neuer Lehrberuf Medienfachmann/Medienfachfrau wird mit einer dreijährigen Ausbildung als Schwerpunktlehrberuf eingeführt.
- Die Ausbildung kann in einem von vier Schwerpunkten gewählt werden: Web‑Development, Grafik/Print, Online‑Marketing und Agenturdienstleistungen.
Dokumente (PDFs)
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