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Lehrlingsentschädigung im Kraftfahrzeugverleih (BGBl. 2018/16)
Verordnung vom 23.01.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Monatsgehälter für Lehrlinge im Bürokaufmann/-frau‑Ausbildungsberuf fest, die bei Kraftfahrzeugverleihunternehmungen arbeiten, und führt einen Urlaubszuschuss sowie eine Weihnachtsremuneration ein. Sie gilt in ganz Österreich und ist seit dem 1. Jänner 2018 wirksam.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz1/23/2018XXVI
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Berufliche Bildung
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Monatsgehälter für Lehrlinge im Bürokaufmann/-frau‑Ausbildungsberuf fest, die bei Kraftfahrzeugverleihunternehmungen arbeiten, und führt einen Urlaubszuschuss sowie eine Weihnachtsremuneration ein. Sie gilt in ganz Österreich und ist seit dem 1. Jänner 2018 wirksam.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Republik Österreich und betrifft Unternehmen, die Kraftfahrzeuge ohne Fahrer vermieten sowie die dort ausgebildeten Lehrlinge im Beruf Bürokaufmann/-frau.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im ersten Lehrjahr 528,10 €, im zweiten Lehrjahr 754,40 € und im dritten Lehrjahr 1 056,10 €.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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6B - Steiermark Mitte



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