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Steinmetztechnik‑Ausbildungsordnung (Verordnung 160/2018)
Verordnung vom 05.07.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert den vierjährigen Ausbildungsrahmen für den Lehrberuf Steinmetztechnik, legt das Berufsprofil mit 17 Tätigkeitsbereichen fest und regelt die schriftliche sowie praktische Lehrabschlussprüfung.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Bildung
Arbeitsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert den vierjährigen Ausbildungsrahmen für den Lehrberuf Steinmetztechnik, legt das Berufsprofil mit 17 Tätigkeitsbereichen fest und regelt die schriftliche sowie praktische Lehrabschlussprüfung.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt den Lehrberuf Steinmetztechnik mit einer vierjährigen Ausbildungsdauer ein.
  • Sie legt ein detailliertes Berufsprofil fest, das 17 Tätigkeitsbereiche von der Steinbearbeitung bis zur Kundenberatung umfasst.
Dokumente (PDFs)
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Schramböck Margarete, Dr.

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