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Zahntechnische Fachassistenz – Ausbildungs- und Prüfungsordnung 2018
Verordnung vom 05.07.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung zum Zahntechnischen Fachassistent*in, legt ein umfangreiches Berufsprofil fest und definiert Prüfungsmodalitäten. Sie enthält zudem Vorgaben zu Ausbilder‑Lehrling‑Verhältnissen und Fristen für den Ausbildungsbeginn.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung zum Zahntechnischen Fachassistent*in, legt ein umfangreiches Berufsprofil fest und definiert Prüfungsmodalitäten. Sie enthält zudem Vorgaben zu Ausbilder‑Lehrling‑Verhältnissen und Fristen für den Ausbildungsbeginn.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Zahntechnische Fachassistenz wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
  • Ein Einstieg in die Ausbildung ist nur bis zum 31. Mai 2023 zulässig.
Dokumente (PDFs)
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Schramböck Margarete, Dr.

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