Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung zum Zahntechnischen Fachassistent*in, legt ein umfangreiches Berufsprofil fest und definiert Prüfungsmodalitäten. Sie enthält zudem Vorgaben zu Ausbilder‑Lehrling‑Verhältnissen und Fristen für den Ausbildungsbeginn.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung zum Zahntechnischen Fachassistent*in, legt ein umfangreiches Berufsprofil fest und definiert Prüfungsmodalitäten. Sie enthält zudem Vorgaben zu Ausbilder‑Lehrling‑Verhältnissen und Fristen für den Ausbildungsbeginn.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Zahntechnische Fachassistenz wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
- Ein Einstieg in die Ausbildung ist nur bis zum 31. Mai 2023 zulässig.
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