Gleichstellung von österreichischen und Südtiroler Meisterprüfungszeugnissen
Verordnung vom 05.07.2018Zusammenfassung
Die Verordnung stellt fest, dass Meister‑ und Befähigungszeugnisse aus Südtirol den österreichischen Zeugnissen gleichgestellt werden. Inhaber können kostenfrei eine Bestätigung bei ihrer Bezirksverwaltungsbehörde erhalten.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Gewerbeaufsicht
Zusammenfassung
Die Verordnung stellt fest, dass Meister‑ und Befähigungszeugnisse aus Südtirol den österreichischen Zeugnissen gleichgestellt werden. Inhaber können kostenfrei eine Bestätigung bei ihrer Bezirksverwaltungsbehörde erhalten.Schwerpunkte
- Die Verordnung erkennt österreichische und Südtiroler Meister‑ und Befähigungszeugnisse als gleichwertig an.
- Inhaber eines gleichgestellten Zeugnisses können bei ihrer zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eine kostenfreie Bestätigung erhalten.
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