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137. Änderung der Arzneitaxe – Preis‑ und Bezeichnungsänderungen
Verordnung vom 05.07.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung 137. Änderung der Arzneitaxe legt neue Preise für zahlreiche Arzneimittel fest, ergänzt Bezeichnungen um „offizinal“ und tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz7/5/2018XXVI
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 137. Änderung der Arzneitaxe legt neue Preise für zahlreiche Arzneimittel fest, ergänzt Bezeichnungen um „offizinal“ und tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt neue Preisansätze für über 150 Arzneimittel und deren Verpackungen fest.
  • Die rechtliche Grundlage der Verordnung ist § 7 des Apothekengesetzes.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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