Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz7/5/2018XXVI
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 137. Änderung der Arzneitaxe legt neue Preise für zahlreiche Arzneimittel fest, ergänzt Bezeichnungen um „offizinal“ und tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt neue Preisansätze für über 150 Arzneimittel und deren Verpackungen fest.
- Die rechtliche Grundlage der Verordnung ist § 7 des Apothekengesetzes.
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