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137. Änderung der Arzneitaxe – Preis‑ und Bezeichnungsänderungen Verordnung vom 7/5/2018
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz7/5/2018XXVI
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 137. Änderung der Arzneitaxe legt neue Preise für zahlreiche Arzneimittel fest, ergänzt Bezeichnungen um „offizinal“ und tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt neue Preisansätze für über 150 Arzneimittel und deren Verpackungen fest.
  • Die rechtliche Grundlage der Verordnung ist § 7 des Apothekengesetzes.
Dokumente (PDFs)
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

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