Änderung der Genehmigungsfreistellungsverordnung – Erweiterung von Flächen‑ und Betriebsart‑Grenzen
Verordnung vom 06.07.2018Zusammenfassung
Die Verordnung von 2018 erweitert die genehmigungsfreien Betriebsarten, erhöht die zulässige Fläche von 200 m² auf 600 m² und fügt neue Kategorien wie Dentalstudios und bestimmte Beherbergungsbetriebe hinzu.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/6/2018XXVI
Gewerbeaufsicht
Verwaltungsrecht
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2018 erweitert die genehmigungsfreien Betriebsarten, erhöht die zulässige Fläche von 200 m² auf 600 m² und fügt neue Kategorien wie Dentalstudios und bestimmte Beherbergungsbetriebe hinzu.Schwerpunkte
- Der Flächenwert für die genehmigungsfreie Kategorie Z 1 wird von 200 m² auf 600 m² erhöht, sodass größere Betriebe ohne Genehmigung betrieben werden dürfen.
- Eine neue Ziffer 5 wird eingeführt, die Änderungsschneidereien, Schneidereien mit haushaltsähnlichen Nähmaschinen und Schuhservicebetriebe als genehmigungsfreie Betriebsarten definiert.
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