<!--[-->Änderung der Genehmigungsfreistellungsverordnung – Erweiterung von Flächen‑ und Betriebsart‑Grenzen<!--]-->
Änderung der Genehmigungsfreistellungsverordnung – Erweiterung von Flächen‑ und Betriebsart‑Grenzen
Verordnung vom 06.07.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2018 erweitert die genehmigungsfreien Betriebsarten, erhöht die zulässige Fläche von 200 m² auf 600 m² und fügt neue Kategorien wie Dentalstudios und bestimmte Beherbergungsbetriebe hinzu.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/6/2018XXVI
Gewerbeaufsicht
Verwaltungsrecht
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2018 erweitert die genehmigungsfreien Betriebsarten, erhöht die zulässige Fläche von 200 m² auf 600 m² und fügt neue Kategorien wie Dentalstudios und bestimmte Beherbergungsbetriebe hinzu.

Schwerpunkte

  • Der Flächenwert für die genehmigungsfreie Kategorie Z 1 wird von 200 m² auf 600 m² erhöht, sodass größere Betriebe ohne Genehmigung betrieben werden dürfen.
  • Eine neue Ziffer 5 wird eingeführt, die Änderungsschneidereien, Schneidereien mit haushaltsähnlichen Nähmaschinen und Schuhservicebetriebe als genehmigungsfreie Betriebsarten definiert.
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Schramböck Margarete, Dr.

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7 - Tirol



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