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Verlegung des Sitzes der Forstfachschule nach Traunkirchen
Verordnung vom 09.07.2018

Zusammenfassung

Die Bundesministerin verlegt den Sitz der Forstfachschule nach Traunkirchen. Die Verordnung gilt ab dem 1. September 2018 und hebt damit die alten Verordnungen von 1987 und 1991 zum 31. August 2018 auf.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus7/9/2018XXVI
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Bundesministerin verlegt den Sitz der Forstfachschule nach Traunkirchen. Die Verordnung gilt ab dem 1. September 2018 und hebt damit die alten Verordnungen von 1987 und 1991 zum 31. August 2018 auf.

Schwerpunkte

  • Der Sitz der Forstfachschule wird nach Traunkirchen verlegt.
  • Die Verordnung tritt am 1. September 2018 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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