Zusammenfassung
Der Bund legt für 2014 eine Pauschalvergütung von 1 813 827,01 Euro fest, die an Rechtsanwälte gezahlt wird, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz7/12/2018XXVI
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Der Bund legt für 2014 eine Pauschalvergütung von 1 813 827,01 Euro fest, die an Rechtsanwälte gezahlt wird, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.Schwerpunkte
- Der Bund legt für das Jahr 2014 eine gesonderte Pauschalvergütung von insgesamt 1 813 827,01 Euro fest, die an Rechtsanwälte gezahlt wird, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.
- Die Vergütung gilt für alle nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwälte, deren Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO als überdurchschnittlich lang eingestuft werden.
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